Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- Lieferungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Käufer. Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung.
1.1. Anwendungsbereich, Sprache
Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Vertragssprache ist Deutsch.
1.2. Verbraucher und Unternehmer
Verbraucherist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmerist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- VERTRAGSABSCHLUSS
Der Vertrag ist mit Versand der Ware durch den Verkäufer zustande gekommen.
- PREISE
Alle Preise im Internetschop verstehen sich in Euro inclusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen und Irrtümer sind vorbehalten.
- ZAHLUNG
4.1. Händler: Bei Lastschrifteinzug per SEPA-Firmenlastschrift gewähren wir 2% Skonto bei Einzug nach 7 Tagen. Standard, 15 Tage netto
4.2. Pro Mahnung und Rücklastschrift fällt ein pauschalierter Schadensersatz von 8 € an.
4.3. Endverbraucher: Zahlung nur möglich über Paypal oder Vorabkasse.
- LIEFERBEDINGUNGEN
5.1. Es gibt keinen Mindestbestellwert. Alle Bestellungen werden wunschgemäß ausgeführt.
Die Lieferung erfolgt üblicherweise ab Lager an die vom Käufer angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht mit Verlassen des Betriebes des Verkäufers auf den Käufer über.
Händler:
5.2. Die Lieferung erfolgt ab einem Warenwert von 120,- € netto versandkostenfrei. Darunter berechnen wir eine Versandkostenpauschale von 8€.
Lieferungen ins Ausland sind grundsätzlich unfrei. Für Lieferungen auf die Nord- und Ostseeinseln wird ein Inselzuschlag in Höhe von 30,- € berechnet.
Endverbraucher:
5.3. Die Lieferung erfolgt ab einem Bestellwert von 40,- € versandkostenfrei.
Darunter berechnen wir 3,90 €.
5.4. Lieferzeiten sind ohne besondere Vereinbarung unverbindlich. Verpackung erfolgt nach dem Pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers.
Der Verkäufer haftet nicht für die Unmöglichkeit oder Verzögerung der Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Ereignissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat.
- GEWÄHRLEISTUNG
5.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang.
5.2. Die Lieferung ist unverzüglich nach Anlieferung sorgfältig zu untersuchen. Vor Unterzeichnung der Frachtpapiere, muss die Ware vor allem auf Bruch, Beschädigungen und Vollständigkeit untersucht werden. Mängel sind unter Beteiligung des Warenanlieferers auf den Warenbegleitpapieren zu vermerken. Weigert sich dieser zu warten, ist das auch zu vermerken. Die Ware gilt als genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder andere Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen drei Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zugegangen ist.
5.3. Die Haftung ist auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihm bekannt waren oder die er hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden oder Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
5.4. Die Einschränkungen gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
- EIGENTUMSVORBEHALT
6.1. Die vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller derzeitigen und künftigen Forderungen des Verkäufers aus der Lieferbeziehung Eigentum des Verkäufers. Auf Verlangen hat der Verkäufer die Sicherheit freizugeben, wenn der Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
6.2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
6.3. Verarbeitung erfolgt im Namen und für Rechnung des Verkäufers als Hersteller. Der Verkäufer erwirbt unmittelbar das Eigentum, oder das Miteigentum, an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb beim Verkäufer eintreten sollte, überträgt der Käufer bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder Miteigentum zur Sicherheit an den Verkäufer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Verkäufer, soweit die Hauptsache ihm gehört, dem Käufer anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem oben genannten Verhältnis.
6.4. Im Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber der hieraus entstehenden Forderungen gegen den Erwerber an den Verkäufer ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung des Verkäufers einzuziehen. Der Verkäufer darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
6.5. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, wird der Käufer sie unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer hierüber informieren.
6.6. Tritt der Verkäufer bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers vom Vertrag zurück {Verwertungsfall}, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
- SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin. Der Verkäufer ist berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen.
7.2. Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. UN-Kaufrecht gilt nicht.
7.3. Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
7.4. Der Käufer nimmt davon Kenntnis, dass der Verkäufer Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten zu übermitteln.
7.5. Alle Fotos und Texte unterliegen dem Urheberrecht. Kopien, auch auszugsweise, bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung.
BEMERKUNG
Alle konventionellen Artikel sind mit „konv.“ gekennzeichnet.
Berlin, 01.09.2021